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Gutachten von der Versicherung können fehlerhaft sein!

Aktualisiert: 9. Feb. 2021


Ja, wirklich: Kasko-Gutachten, die im Auftrag der Versicherung gemacht worden sind, können fehlerhaft sein. Anfang Oktober waren sehr viele am Straßenrand parkende Autofahrer betroffen von den Sturmschäden, die in Berlin entstanden sind. Innerhalb kürzester Zeit müssen die Versicherungen eine Menge Gutachten erstellen lassen. Bei der hohen Nachfrage unter diesem Zeitdruck sind die Gutachten dementsprechend nicht alle bis ins Detail korrekt.




Ansteigende Fehlerquote


Immer mehr Kunden bestätigen ihren Versicherern, dass die Anzahl der Kasko-Schäden und dementsprechend auch die Anzahl der benötigten Gutachten in die Höhe schießt. Sehr viele Kfz Gutachter der Versicherungen scheinen damit überfordert zu sein. Dies hat zur Folge, dass die Fehlerquote zum Leid der Versicherungsnehmer steigt.

Deshalb ist äußerst empfehlenswert, einen unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen. Anschließend können die Kosten unter Umständen bei der Versicherung eingefordert werden.


Bei einem unverschuldeten Kfz Unfall ist das Kfz Gutachten kostenlos!

Kfz Gutachten sind „goldwert“


Solch ein Kfz Gutachten kann sich am Ende im Geldbeutel bemerkbar machen: Laut Aussagen nicht weniger Versicherungskunden geben die Kfz Gutachter der Versicherungen oft falsche Stundensätze für die Werkstätten an. Auch sollen nicht selten einzelne Reparaturschäden einfach übersehen worden sein oder die Schäden wurden um die 1.000 Euro zu wenig angesetzt.


Es kann sich also auszahlen, zusätzlich zum Kfz Gutachten der Versicherung ein Kfz Gutachten von einem unabhängigen Kfz Gutachter erstellen zu lassen.




Welche Schäden werden eigentlich im Kasko-Fall von der Versicherung getragen?


Zuerst muss unterschieden werden zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung.

Versicherungsnehmer mit einer Teilkasko sind abgesichert gegen Wildunfälle, Diebstahl, Naturkatastrophen und Glasbruch (z.B. beschädigte Scheinwerfer).

Innerhalb der Vollkaskoversicherung werden (zusätzlich zum Umfang der Teilkasko) auch Schäden am eigenen Kfz aus einem selbst verschuldeten Kfz Unfall oder bei Fahrerflucht reguliert.


Im Gegensatz zu einem fremd verschuldeten Schaden, werden bei einem Vollkaskoschaden keine Unfallfolgekosten erstattet (z.B. Mietwagen, Wertminderung oder Nutzungsausfall). Ausnahme hierbei sind hierbei Bergungs- sowie Abschleppkosten.




Versicherungen verlangen ein Kfz Gutachten


Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung unterscheiden sich nicht in dem Punkt, dass die Versicherungen ein Kfz Gutachten verlangen. Dies gilt besonders für größere Kfz Schäden. Ist der Schaden vom Unfallgegner verursacht worden, hat man meist freie Wahl beim Kfz Gutachter. Versicherer greifen bei Kaskoschäden jedoch oft auf die eigenen Kfz Gutachter zurück.


Der von der Versicherung bestellte Kfz Gutachter stellt die Reparaturkosten und -dauer wie auch den Wiederbeschaffungswert des Kfz fest. Würden die Reparaturkosten hierbei den ermittelten Wiederbeschaffungswert übersteigen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall muss der Kfz Gutachter zusätzlich den Restwert des Unfallfahrzeuges ermitteln.


Für die Versicherungen stellt das Kfz Gutachten eine Grundlage für die Auszahlung der zu erwartenden Erstattung dar. Sofern es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, werden im Rahmen der Regulierung die Reparaturkosten laut Gutachten bzw. Kostenvoranschlag erstattet. Bei einem Totalschaden wird lediglich der im Gutachtem festgestellte Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Kfz ausgezahlt.


Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Saras Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Kfz Unfalls noch 10.000 Euro wert. Der Restwert des Kfz beträgt nun 1.000 Euro. Die Versicherung erstattet in diesem Fall also 9.000 Euro.

Handelt es sich nicht um einen Totalschaden, ist zu beachten, dass Privatpersonen die Mehrwertsteuer nur nach erfolgter Reparatur erhalten. Als Nachweis dient in diesem Fall entweder die Reparaturrechnung oder ein Nachgutachten durch einen Kfz Gutachter / -Sachverständigen, indem er die sach- und fachgerechte Instandsetzung bestätigt.

Weitere Informationen zum Thema Unfallgutachten finden Sie auf dieser Seite: https://www.gutachterradar.de/unfallgutachten

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