Der einfache Weg zum Kfz Gutachten

Sie suchen einen Kfz Gutachter? Wir helfen Ihnen den Richtigen zu finden!

Ein Kfz Gutachten wird häufig so schnell wie möglich benötigt – vor allem nach einem Unfall. Dann viel Zeit darauf zu verwenden, den richtigen Kfz Gutachter zu finden, kann schnell nervenaufreibend werden. Und trotzdem ist weder garantiert, dass der gefundene Kfz Gutachter direkt Zeit für Ihr Problem findet, noch dass er über die nötigen Qualifikationen verfügt.

Doch mit diesen Problemen müssen Sie sich dank GutachterRadar keine Sorgen mehr machen. Denn wir bieten Ihnen an, Sie bei Ihrer Suche nach einem passenden Kfz Gutachter zu unterstützen!

Wenn Sie einen Kfz Gutachter finden wollen, der Ihnen Ansprüchen gerecht wird, sind Sie auf unserer Seite richtig! Wir helfen Ihnen schnell den richtigen Kfz Gutachter für Ihr Anliegen zu finden. Unser Service macht es für Sie so einfach wie möglich. Sie müssen uns nur sagen, wofür genau Sie Ihr Kfz Gutachten benötigen, und den passenden Kfz Gutachter finden wir dann für Sie.

Egal welches Kfz Gutachten Sie suchen – Wir finden den Richtigen Kfz Gutachter für Sie!

Ob es sich um ein generelles Kfz Gutachten Ihres Fahrzeuges oder um ein Unfallgutachten Ihres Kfz handelt, spielt dabei keine Rolle. Wir können immer einen unabhängigen Kfz Gutachter finden, der Ihnen helfen kann. Sie suchen – wir finden! So einfach kann und so sorglos kann die Suche nach dem richtigen Kfz Gutachter sein.

Unser starker Service ist nicht nur professionell, sondern für Sie sehr zeitsparend. Wir sind 24 Stunden an 7 Tagen der Woche für Sie erreichbar und ersparen Ihnen damit die lange Suche, um den passenden Kfz Gutachter zu finden. Dabei garantieren wir, dass die gefundenen Kfz Gutachter alle geprüft sind und über die nötigen Qualifikationen verfügen. Alles, was für Sie zu tun bleibt, ist Ihren Wunschtermin zu vereinbaren!

Mit unserem deutschlandweiten Netz aus über 500 qualifizierten Kfz Gutachtern arbeiten wir gemeinsam, um für Sie den richtigen Kfz Gutachter finden zu können. Egal wo und wann Sie das Gutachten benötigen, wir können Ihnen weiterhelfen. Durch die Breite unseres Netzwerks garantieren wir den passenden Kfz Gutachter für Sie zu finden.

Denn unser Motto ist: einfach – gemeinsam – stark

  • Einfach – So finden wir den passenden Kfz Gutachter für sie.
  • Gemeinsam – Mit unserem deutschlandweiten Netz.
  • Stark – Durch ein Preis-Leistungs-Verhältnis, das passt.

Sparen Sie sich die nervenaufreibende und zeitaufwendige Suche nach einem Kfz Gutachter in Ihrer Nähe. Vertrauen Sie in unser Können und in unser Netzwerk und nutzen Sie die gesparte Zeit für die schöneren Dinge im Leben. Mit uns an Ihrer Seite müssen Sie sich keine Sorgen mehr darum machen einen passenden Kfz Gutachter zu finden.

Fordern Sie jetzt ein Kfz – oder ein Unfallgutachten bei uns an. Wir übernehmen die Suche nach dem passenden Kfz Gutachter, damit Sie ihren Wunschtermin bekommen.

Kfz Gutachter und Kfz Sachverständiger – Wann werden sie benötigt?

In Deutschland hat eigentlich jeder Haushalt ein Kraftfahrzeug und begibt sich damit auch täglich in die Gefahr in einen Unfall verwickelt zu werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man diesen selbst verursacht hat oder man nur der Geschädigte ist.

Autos müssen in Deutschland versichert sein, damit Schadensregulierungen und Personenschäden durch die Versicherung abgedeckt sind. Wenn es zu einem Unfall kommt, dann sollten Besitzer des Unfallwagens und dessen Versicherung wissen, wie hoch der Schaden ist. Hier kommt ein Kfz Sachverständiger oder ein Kfz Gutachter ins Spiel.

Ausbildung und Aufgaben eines Kfz Sachverständigen

Um als Kfz Sachverständiger tätig zu werden, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Ein Kfz Gutachter bzw. Kfz Sachverständiger muss über eine entsprechende berufliche Qualifikation, entsprechende Berufserfahrung und das geforderte Fachwissen verfügen. Diese muss er mit entsprechenden Zertifikaten nachweisen.

Im Prinzip besteht kein Unterschied zwischen Kfz Gutachter oder Kfz Sachverständiger. Der Gutachter oder Sachverständige kommt dann im Schadensfall zum Einsatz. Beauftragen kann den Kfz Gutachter der Geschädigte oder dessen Versicherung. Der Kfz Gutachter nimmt dann den Schaden genau auf.

Alle Schäden und Mängel werden genaustens untersucht und festgehalten. Danach schätzt der Kfz Sachverständige die Kosten für die entstandenen Schäden so genau ab wie möglich.

Das Gutachten ist dann der Richtwert für die Versicherung. So weiß die Versicherung die exakten Kosten der Reparatur oder den genauen Geldbetrag, der erstattet werden muss.

Zum Erstellen des Gutachtens nimmt der Kfz Sachverständiger die Daten des Fahrzeuges auf, hält Zustand und Sonderanfertigungen des Autos genau fest, macht detaillierte Angaben zum Schaden und macht auch Bilder des Fahrzeuges.

Er prüft das Fahrzeug auf Schäden, die vorher schon vorhanden waren und welche durch den besagten Unfall entstanden sind. Sollte sich eine Reparatur nicht lohnen, dann wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges oder der Restwert, mit dem Gutachten festgelegt und ausgewiesen.

Allerdings muss weder der Geschädigte noch der Verursacher zwingend einen Kfz Gutachter einschalten. Wenn der Unfall der Versicherung gemeldet wurde, beauftragt meist die Versicherung selbst einen Kfz Sachverständigen.

Sollte der Geschädigte mit diesem Gutachten aber nicht im Einklang sein, so kann er seinerseits einen unabhängigen Kfz Gutachter beauftragen. Hier muss man dann jedoch selbst den richtigen Kfz Sachverständiger finden – zum Beispiel auf GutachterRadar.

Kfz Gutachter finden oder Kfz Sachverständiger finden

Wer einen Kfz Gutachter finden möchte, wird bei GutachterRadar schnell fündig. Viele Gutachter-Werkstätten und und unabhängige Gutachter haben sich bereits in unser Kfz Gutachter Netzwerk eingetragen – und täglich kommen Neue hinzu.

Einen Kfz Sachverständiger zu finden ist über GutachterRadar ganz einfach: Alles was wir von Ihnen benötigen sind die Informationen in unserem Kontaktformular und schon kümmern wir uns um den Rest. Finden Sie jetzt den passenden Kfz Gutachter für Ihr individuelles Anliegen.

Häufig gestellte Fragen

Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter / -Sachverständigen?

Wer ist schuld? – Diese Frage taucht in den meisten Fällen nach einem Autounfall auf. In der Regel kommt die Haftpflichtversicherung für die Schäden und Schadensersatzforderungen des Unfallgegners auf.
Hingegen werden die Schäden am Auto des Verursachers meist von der Teil- / Vollkaskoversicherung getragen.

Demensprechend bieten heutzutage einige Versicherer Hilfsmittel auf ihren Webseiten oder Service-Anwendungen an. So lassen sich bei kleineren Schäden die Schadenhöhe ganz einfach online bestimmen oder über den telefonischen Service der Versicherung kalkulieren.

Doch sehr viele Schäden sind auf den ersten Blick nicht einschätzbar. Eine gründliche Unfallbegutachtung durch einen Gutachter / Sachverständigen macht einen eindeutigen Überblick möglich.

Beispielsweise kann sich hinter dem kleinen Kratzer an der Stoßstange eine verbogene Karosserie verbergen – und dann wird es richtig teuer.

Viele Versicherungen beauftragen einen Gutachter / Sachverständigen damit, ein Schadensgutachten zu erstellen. So kann die Höhe der anfallenden Reparaturkosten oder der Schadensersatzforderungen exakt benannt werden.

Was genau macht ein KFZ-Gutachter / -Sachverständiger?

Der KFZ-Gutachter / -Sachverständige nimmt die Schäden an Ihrem Fahrzeug genau unter die Lupe und erstellt ein Gutachten. In diesem Gutachten werden sämtliche Mängel, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind aufgelistet. Außerdem wird der Reparaturaufwand abgeschätzt. Das Gutachten dient als Nachweis und somit als Grundlage, um sich die voraussichtlichen Reparaturkosten von der KFZ-Versicherung zurückerstatten zu lassen.

Ist eine Reparatur nicht möglich, wird der Gutachter / Sachverständige den Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) sowie den Restwert Ihres Fahrzeuges im beschädigten Zustand ermitteln.

Ein Schadengutachten geht weit über die Schätzungen eines Kostenvoranschlages der Werkstatt hinaus. Das bedeutet: Ein Gutachten deckt ebenso mögliche Mehrkosten oder Folgekosten ab. Solche Folgekosten können in einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt werden, z.B. Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert bzw. Restwert.

Wie erstellt der Kfz-Gutachter / -Sachverständige ein Gutachten?

Ein KFZ-Gutachter /-Sachverständiger prüft ganz genau die Schäden am Auto. Dabei achtet er genau auf Schäden und sonstige Mängel, die tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen sind. Die Fakten werden umfassend beschrieben und entsprechend beurteilt.

Der KFZ-Gutachter / -Sachverständige erstellt sozusagen ein umfangreiches Profil des Autos., n dem der aktuelle Ist-Zustand und folgende Informationen dokumentiert sind:

-technische Daten des Fahrzeugs
-besondere Ausstattung
-Beschreibung der Unfallschäden
-Bilder zu den Schäden
-Auflistung und Beschreibung für notwendiger Reparaturen
-Kostenkalkulation für die Behebung der Mängel/Schäden
-Zeitaufwand für die Reparatur/en
-Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
-Dokumentation bereits vorhandener Schäden am Kfz
-Feststellung der Wertminderung und des Restwerts des Fahrzeugs
-Ermittlung des aktuellen Wiederbeschaffungswerts
-Schätzung der Ausfallzeit, wenn Sie zum Beispiel einen Mietwagen brauchen

Wann muss ein KFZ-Gutachter / -Sachverständiger hinzugezogen werden?

Vorweg: Einen unabhängigen KFZ-Gutachter /-Sachverständigen zu beauftragen ist kein Muss. Das gilt ebenso für den Unfallverursacher als auch für den Geschädigten.
Doch zuerst melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Versicherung. Denn diese kann Ihnen Möglichkeiten der Schadenbehebung aufzeigen.

Zur Festlegung der exakten Festlegung der Kosten beauftragt die Versicherung meist einen KFZ-Gutachter / -Sachverständigen.

Sind Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden können Sie sich selbst um einen unabhängigen KFZ-Gutachter / -Sachverständigen kümmern – Jedoch müssen Sie diesen aus eigener Tasche bezahlen. Bei auftretenden Differenzen zur Schadenhöhe ist im Anschluss ein Sachverständigen-Verfahren der beteiligten KFZ-Gutachter / -Sachverständigen durchzuführen.
Auch der Geschädigte ist gut damit beraten, den entstandenen Schaden umgehend der gegnerischen Versicherung zu melden. In den meisten Fällen verlangt diese eine Übersicht der zu erwartenden Kosten für die Schadensbehebung.

Die Feststellung der Schadenshöhen kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, wie zum Beispiel in Form eines Kostenvoranschlages oder eines KFZ-Gutachtens.
Vor allem die Haftpflichtversicherung wird bei größeren Schäden über der Bagatellgrenze von 750 Euro einen Gutachter / Sachverständigen beauftragen. Aber grundsätzlich haben Sie als Geschädigter immer das Recht, zusätzlich einen unabhängigen KFZ-Gutachter / -Sachverständigen hinzuzuziehen. Diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Wer beauftragt den Kfz-Gutachter / -Sachverständigen im Haftpflichtfall?

In den häufigsten Fällen beauftragt die Versicherung des Unfallverursachers einen Gutachter / Sachverständigen. Darüber hinaus haben Sie als Geschädigter jedoch immer das Recht, sich einen unabhängigen KFZ-Gutachter / -Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen, der ebenso von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet wird – Mit der Voraussetzung, dass Sie keine Mitschuld am Unfall tragen.

Wer beauftragt den Kfz-Gutachter / -Sachverständigen im Kaskofall?

Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, möchten Sie sich den Schaden möglicherweise der eigenen Teil- oder Vollkaskoversicherung erstatten lassen.

Die Versicherung beauftragt in diesem Fall einen Gutachter / Sachverständigen und zeigt Ihnen darüber hinaus alternative Möglichkeiten für die Feststellung der Reparaturkosten.
Beispielsweise gibt es für kleinere Schäden eine Smartphone-App, die basierend auf Foto- und Fahrzeugdaten eine Kalkulation der Reparaturkosten erstellt.

In einigen Versicherungspolicen ist vertraglich geregelt, dass Sie im Schadenfall eine bestimmte Vertragswerkstatt aufsuchen müssen. In der Regel erstellt diese einen Kostenvoranschlag oder beauftragt bei größeren Schäden einen KFZ-Gutachter / -Sachverständigen.

Sollten Sie nicht mit dem Gutachten einverstanden sein, können Sie sich selbstverständlich auch selbst einen KFZ-Gutachter / -Sachverständigen hinzuziehen – In diesem Fall müssen Sie diesen jedoch selbst bezahlen.

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter / -Sachverständigen?

Wenn Sie beim Ausparken ein anderes Auto beschädigen, dann ist die Schuldfrage klar: Ihre Haftpflichtversicherung trägt die Kosten am gegnerischen Fahrzeug, außer, Sie bezahlen den Schaden selbst, um eventuell nicht in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden.

Trotzdem kann die Versicherung oder auch der Geschädigte auf einen KFZ-Gutachter / -Sachverständigen bestehen, der den Schaden beurteilen soll. Diese Kosten zählen zu den von Ihnen verursachten Unfallkosten und werden somit von der Versicherung getragen.

Ist der Unfallgegner ebenso Schuld am Unfallhergang, trägt er anteilig die Kosten am Gutachten. Im Kaskofall verständigt in der Regel die Versicherung den Gutachter / Sachverständigen und trägt dann die Kosten dafür. Beauftragen Sie eigenständig einen unabhängigen KFZ-Gutachter / -Sachverständigen, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Was kostet ein Kfz-Gutachter / -Sachverständiger?

Meist orientiert sich die Kostenhöhe für die Rechnung vom Gutachter / Sachverständigen an den entstandenen Schaden.
Die Bemessungsgrundlage für die Kosten bilden entsprechende Tabellen großer Verbände. Anhand dieser Tabellen wird dann zu fixen Beiträgen abgerechnet.

In Einzelfällen kann das Honorar jedoch individuell verhandelt werden. In anderen Einzelfällen, wie zum Beispiel bei der DEKRA, kann auch ein Stundensatz erhoben werden.
Ein günstiges Kurzgutachten kann ebenfalls von einem Sachverständigenbüro erstellt werden, jedoch nur bei Schäden unter der Bagatellgrenze von 750 Euro.

Dieses Kurzgutachten wird von den meisten Versicherungen akzeptier, aber vor Gericht nicht anerkannt. In diesem Fall muss zu dem Kurzgutachten ein komplettes Schadengutachten angefertigt werden.

Je nach entstandenem Schaden, dauert es auch, bis das KFZ vollständig vom Gutachter / Sachverständigen begutachtet wurde. Demzufolge fallen bei einem höheren Schaden auch höhere Kosten für das Gutachten an. Zusätzliche Kosten entstehen ebenfalls für notwendige Fahrten, Porto, Telefonate oder die Erstellung von Fotos, die gesondert ausgewiesen werden.