Das Leasing von einem Fahrzeug ist eine bequeme und kostengünstige Möglichkeit.

Doch gerade mit der Rückgabe von einem Fahrzeug und dem Erhalt der Endabrechnung, kann es leicht auch zu einer bösen Überraschung kommen. Sei es weil Schäden geltend gemacht werden oder Mehrkilometer abgerechnet werden, vermeiden kann man diesen Ärger mit einem Gutachten für die Leasingrückgabe. Was ein Gutachten für Leasingrückgabe von einem Gutachter ist, was es kostet und auf was man sonst noch achten sollte, kann man diesem Ratgeber entnehmen.

Was kosten Gutachten für Leasingrückgabe?

Geht man auf Nummer sicher bei der Leasingrückgabe, so bietet sich hier ein Sachverständigengutachten von einem Gutachter an. Die Kosten die für einen KFZ Sachverständigen und sein Gutachten in einem solchen Fall anfallen, bewegen sich in der Regel zwischen 100 bis 300 Euro. Maßgeblich ist hier bei der Höhe der Aufwand der mit dem Sachverständigengutachten verbunden ist. Diese Kosten sind nicht erstattungsfähig, da man zur Einholung von Gutachten für Leasingrückgabe als Leasingnehmer nicht verpflichtet ist.

Gutachten dieser Art dienen nur als Nachweis gegenüber dem Leasinggeber, sollte es zu einem Streit über Minderwerte aufgrund von Schäden kommt. Letztlich kann man aber die Kosten für ein Gutachten als Leasingnehmer vernachlässigen, wenn es am Ende vor hohen Nachforderungen schützt. Gerade aus diesen Gründen sollten man immer von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.

Gebrauchsspuren bei Leasing-Rückgabe

Bei der Fahrzeugrückgabe am Ende eines Mietvertrages erleben Mieter oft böse Überraschungen. Plötzlich fordert der Vermieter Schadensersatz für die Gebrauchsspuren des Fahrzeugs. Gut zu wissen: Der Mieter muss nicht für jeden Schaden am Fahrzeug Ersatz leisten.

Was sind normale Gebrauchsspuren bei Leasingrückgabe?

Der Mieter muss den Ersatz für normale Gebrauchsschilder nicht bezahlen, da diese Schilder durch Leasingraten abgegolten werden. Als übliche Gebrauchsspuren gelten alle Fahrzeugverschleißerscheinungen, die mit dem normalen Betrieb des Fahrzeugs im fließenden und ruhenden Verkehr untrennbar verbunden sind.

Dazu gehört Verschleiß, der durch das Fahren selbst entsteht, wie Bremsen oder Zündkerzen, aber auch Verschleiß, der durch äußere Einflüsse entsteht. Beispiel: Wenn das Fahrzeug im fließenden Verkehr verwendet wird und kleine Steine ​​auf die Windschutzscheibe spicken oder kleine Kratzer am Tankdecke, an den Türen oder am Kofferraumgriff.

Kratzer auf Dach und Motorhaube, möglicherweise von Waschanlagen. Kleinere Dellen an den Türen und an der hinteren Seitenverkleidungen

Als Lackschaden sind Schäden, die zwangsläufig mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zusammenhängen. Oberflächenbeschädigungen an Lack und Blech, die schon durch kleinste Berührungen verursacht werden können, sowie durch Schlüssel und Fingernägel

In Einzelfällen: Werden Beulen, die durch das Ein- und Ausparken entstanden sind, vor Gericht als Gebrauchsspuren gekennzeichnet.

Was sind Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung?

Die zweite Kategorie sind Verschleißerscheinungen, die nicht mehr auf den normalen Gebrauch zurückzuführen sind. Dies sind Verschleißerscheinungen durch Überbeanspruchung. Bei einer Kilometermiete sind diese Gebrauchsspuren zu zahlen, wenn das Mietfahrzeug mangelfrei und in einem seinem Alter und seiner Laufleistung entsprechenden Zustand zurückgegeben wird

Soll ein Vermieter einen solchen Anspruch geltend machen, muss er nachweisen, welche Abnutzungen auf normaler Abnutzung und welche auf Überbeanspruchung beruhen. Diese Beweislastverteilung kommt dem Leasingnehmer zugute. Aufgrund der Schwierigkeit, objektive Beurteilungskriterien für „übermäßige Abnutzung“ zu ermitteln, reicht es nicht aus, dass ein Vermieter ein Schadensgutachten ohne Begründung vorlegt. Es genügt nicht, wenn er sich auf die Referenzen der von ihm beauftragten Sachverständigen verlässt. Stattdessen muss er angeben, welche Abnutzung noch normale Abnutzung und was ein Mangel durch Überbeanspruchung ist.

Was passiert bei Mängeln und Schäden?

Mängel und Beschädigungen sind von Gebrauchsspuren zu unterscheiden. Sie gehen über die Kategorien von Gebrauchsspuren, aufgrund von Überbeanspruchung, hinaus. Bei Vertragsende muss das Fahrzeug frei von Mängeln und Schäden sein. Dazu zählen unteranderem technische Defekte und andere starke Beschädigungen:

  • Große Beulen und scharfe Kratzer
  • Sichtbare Deformation der Felgen
  • Abgeplatzer Lack
  • Mechanische Einwirkung auf den Katalysator
  • Riss des Blinkleuchtenglases

Der Mieter muss für die Mängel und Schäden, die bis zum Vertragsende entstanden sind, einstehen, gleich ob sie auf natürliche Abnutzung, Überbeanspruchung, unsachgemäße Behandlung, Unfall oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. Die Beweislast für das Vorliegen des Mangels trägt jedoch auch der Vermieter.

Ausnahmen sind einzelne Sonderfälle, bei denen der Vermieter eine besondere Verantwortung trägt. Darüber hinaus haftet der Mieter nicht für etwaige Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer oder Hersteller wegen Mängeln. Besteht kein Gewährleistungsanspruch mehr und trifft der Vermieter kein Verschulden, muss der Mieter die Reparatur bezahlen.

Was wird bei Leasingrückgabe berechnet?

Ob etwas berechnet werden darf nach der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs an die Leasingbank, hängt vom Zustand ab. Eine Forderung ist nach der Rückgabe nur dann möglich, wenn es über die normale Gebrauchsspuren hinaus geht. Kleinere Lackschäden am Tankdeckel berechtigen bei Leasingfahrzeugen einen Leasinggeber nicht dazu, hier Kosten geltend zu machen. Zulässig ist eine Erhebung von Kosten nur dann, wenn es zu einer übermäßigen Abnutzung kommt. Dieser Umstand ergibt sich aus dem Paragraf 538 BGB. Übermäßige Abnutzung sind beispielsweise schwere Schäden nach einem Unfall.

Wie sauber muss ein Fahrzeug bei Leasing Rückgabe sein?

Möchte man Streitigkeiten zum Zustand eines Autos nach Ende der Vertragslaufzeit aus dem Leasingvertrag vermeiden, empfiehlt sich eine Aufbereitung vom Leasingfahrzeug. So kann man hier im Rahmen der Aufbereitung kleinere Probleme wie Schmutzstellen am Polster oder kleinere Kratzer beseitigen. Kleinere Kratzer am Lack kann man zum Beispiel durch eine Politur leicht beseitigen. Letztlich hat man so eine andere Qualität bei der Rückgabe von einem Fahrzeug, als wenn man es nicht saubermachen würden bei der Übergabe.

Wer bekommt Wertminderung bei Leasingrückgabe?

Kommt es aufgrund von Schäden am Fahrzeug durch den Leasingnehmer zu einer Wertminderung, so darf auch nur diese berechnet werden. Konkret bedeutet das bei der Rückgabe, ein Leasingnehmer muss gegenüber der Leasinggesellschaft nicht die Kosten für die Beseitigung, wie für Reparaturen oder für den Ersatz tragen. Man muss nur die Kosten tragen, die sich aus der Wertminderung, aus dem konkreten Wert ergeben. Hat sich aufgrund von Schäden der Wert des Autos bei der Rückgabe um 1000 Euro gemindert, so schuldet man nur diese Summe an den Leasinggeber. Normale Gebrauchsspuren und damit verbundene Kosten sind über die geleisteten Leasingraten gedeckt.

Was passiert am Ende der Leasingzeit?

Mit Ende der Leasingzeit erfolgt die Rückgabe des Autos an den Leasinggeber. Bevor man das Auto zurückgibt, empfiehlt sich die Einholung eines Gutachtens für Leasingrückgabe von einem KFZ Sachverständigen. Mit einem Gutachten hat man gegenüber dem Händler einen Zustandsbericht zum Fahrzeugzsutand und zu eventuellen Verschleißspuren. Gerade durch das Sachverständigengutachten hat man eine neutrale Einschätzung. Bei der Rückgabe selbst reicht es nicht aus, hier nur den Schlüssel zum Fahrzeug abzugeben. Hier gibt es einen konkreten Ablauf. Und zu diesem Ablauf gehört die Anfertigung von einem Rückgabeprotokoll durch den Händler. Für die Anfertigung des Rückgabeprotokolls kommt es zu einer Überprüfung des Fahrzeugs. Hierbei müssen alle Schäden, wie Unfallschäden aufgeführt sein, aber auch die Fahrleistung. Beschädigungen die nicht Gegenstand in einem Rückgabeprotokoll sind, können im Nachgang nicht von einem Händler geltend gemacht werden. Dementsprechend wären dann auch Nachforderungen unzulässig.

Das Rückgabeprotokoll bildet am Ende die Grundlage für die Bewertung, ob es zu einer Wertminderung durch den Leasingnehmer gekommen ist. Die Wertminderung und die damit verbundene Bewertung erfolgt nach festen Kriterien wie einem Bewertungskatalog oder einer Einschätzung. Das kann natürlich zu einer unterschiedlichen Größe bei der Nachforderung führen. Um Forderungen zu vermeiden, sollte man hier das Gutachten für Leasingrückgabe vom beauftragten Gutachter einreichen.

Fazit zum Thema Gutachten Leasingrückgabe:

Gerade bei Leasingrückläufern gibt es häufig Streit zwischen den Vertragsparteien. Nämlich dann wenn es um den Zustand, genauer um Spuren und Schäden aus dem Gebrauch durch den Leasingnehmer geht. Zum einen besteht in einem solchen Fall der Streit um die Art der Schäden, aber auch um die damit verbundenen Kosten. Den gerade um den Umfang der Schäden und den daraus resultierenden Restwert, gibt es in der Regel unterschiedliche Ansichten. Vermeiden kann man solche Unstimmigkeiten zu einem Vertrag, in dem man ein Gutachten für Leasingrückgabe durch Sachverständige einholt.

Ein Sachverständiger mit seinem Gutachten für Leasingrückgabe kann nämlich den Zustand und Schäden feststellen, aber auch Angaben zum Restwert machen. Vorher empfiehlt es sich, dass man das Auto aufbereitet. Damit kann man typische Spuren durch den Gebrauch beseitigen. Kunden sollten aber auch auf eine ordentliche Hauptuntersuchung und auf ein Rückgabeprotokoll achten. Beachtet man diese Tipps, so wird man nach dem Leasing mit keiner bösen Abrechnung rechnen dürfen.

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